Jokertage
Nach vorgängiger Benachrichtigung (mind. 1 Woche) können Eltern ihr Kind - ohne Angabe von Gründen - vier halbe Schultage pro Schuljahr nicht zur Schule schicken, sofern es keine vordefinierten Jokersperrtage betrifft.
Das Formular für den Bezug eines Joker(halb)tages verwaltet die Klassenlehrperson.